DSGVO und Außenkameras: Was Sie filmen dürfen und was nicht
Wer eine Außenkamera betreibt, muss sich an Regeln halten. Die DSGVO setzt klare Grenzen, was gefilmt werden darf und was nicht. Wir fassen die wichtigsten Punkte für private Überwachungskameras zusammen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Das eigene Grundstück ist erlaubt
Auf dem eigenen, privaten Grundstück darfst du grundsätzlich filmen. Problematisch wird es, sobald die Kamera öffentliche Flächen wie den Gehweg, die Straße oder das Nachbargrundstück erfasst. Richte den Bildausschnitt deshalb so aus, dass ausschließlich dein eigener Bereich im Bild ist.
Hinweispflicht beachten
Sobald eine Kamera einen Bereich erfasst, den andere Personen betreten könnten, muss ein gut sichtbares Hinweisschild auf die Videoüberwachung aufmerksam machen. Das gilt auch am Hauseingang, wenn Besucher oder Paketboten gefilmt werden. Das Schild sollte vor dem Erfassungsbereich angebracht sein.
Nachbarn und öffentlicher Raum
Das heimliche Filmen von Nachbarn oder öffentlichem Raum kann zu Unterlassungsansprüchen und Bußgeldern führen. Wer auf Nummer sicher gehen will, dokumentiert den Erfassungsbereich und beschränkt ihn klar auf das eigene Eigentum. Bei Mietobjekten lohnt vorab die Absprache mit dem Vermieter.

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